von Silja Zimmermann in IMMOBILIEN SERVICE ZIMMERMANN
Nach endgültiger Fertigstellung einer Straße erhebt die Stadt von den Grundstückseigentümern einmalig Anliegerbeiträge für die Erschließung. Anschließend können lediglich noch Ausbaubeiträge mit den Immobilieneigentümern abgerechnet werden. Um zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie sicher zu gehen, dass eine Straße endgültig hergestellt ist, genügt es nicht, sich die Straße anzusehen, ob sie optisch fertig gestellt wurde. Entscheidend für die Anliegerkosten ist nicht der Zustand der Straße, sondern ob die Anlieger bereits einmalig die Erschließungskosten entrichtet haben. Viele Hauseigentümer an befestigten Straßen rechnen nicht damit, dass die Stadt ihre Straße als noch nicht endgültig hergestellt betrachtet und somit noch Kosten entstehen können.
Gerade beim Kauf einer Immobilie ist es ratsam, sich vorab zu informieren, ob die Straße endgültig hergestellt wurde, da es sich bei Erschließungsbeiträgen oft um erhebliche Summen im fünfstelligen Bereich handelt. Versierte Makler klären bereits im Vorfeld für Sie, ob Sie noch mit Erschließungskosten rechnen müssen. Hierfür kann bei der Stadt mit Vollmacht des Eigentümers eine Bescheinigung über Anliegerbeiträge angefordert werden. Diese gibt Auskunft, ob und wie weit die Erschließung bereits mit den Eigentümern abgerechnet wurde. Häufig sind die Fahrbahn und das Schmutzwassersiel fertig gestellt, das Regenwassersiel fehlt jedoch noch. Es wird in Kaufverträgen regelmäßig vereinbart, dass der Verkäufer Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge für solche Maßnahmen trägt, die bis zum Tage des Vertragsabschlusses hergestellt oder bereits bautechnisch begonnen sind, im Übrigen trägt sie der Käufer.
Für Käufer und Verkäufer von Immobilien stellt sich oft die entscheidende Frage, ob und wie dies bei der Preisfindung berücksichtigt werden muss. Das Gewicht einer mangelnden Erschließung ist unter anderem Objektabhängig. Beispielsweise liegt bei einer Eigentumswohnung die Belastung des Wohnungseigentümers deutlich niedriger als bei einem Einfamilienhaus, da die Kosten auf mehrere Eigentümer umgelegt werden. Die Stadt kann keine Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Anliegerbeiträge erteilen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Preisfindung ist es deshalb ratsam, einen regionalen Profi zu befragen. Dieser weiß in der Regel, wie viel andere Eigentümer im Umfeld für die Erschließung in etwa gezahlt haben und welche Auswirkung eine unvollständige oder mangelhafte Erschließung in der Lage hat.



