von Britta Zimmermann in IMMOBILIEN SERVICE ZIMMERMANN
Beim klassischen Immobilienverkauf wird auf Grundlage der Bedürfnisanalyse des klar definierten Kundenkreises ein Angebot ausgearbeitet und zum angestrebten Preis beworben.
Eine andere innovative Vermarktungsstrategie, das Bieterverfahren, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Diese Methode hat nichts mit Versteigerung zu tun, erst recht nicht mit Zwangsversteigerung, da es sich um ein freiwilliges Verfahren handelt und die Immobilie nicht notleidend ist.Vorteil dieses Verfahrens für Käufer ist, dass sie bieten können, was ihnen die Immobilie wert ist, und der Verkäufer in kurzer Zeit weiß, zu welchem Preis die Immobilie vom Markt angenommen wird. Dadurch kann die Verkaufszeit abgekürzt werden.
Beim Bieterverfahren wird bei jeder Veröffentlichung auf das besondere Prozedere verwiesen, dass Kaufinteressenten zum Erwerb innerhalb einer vorgegebenen Frist ihr Gebot abgeben können, der Verkäufer jedoch nicht verpflichtet ist, das höchste Gebot anzunehmen. Im Angebot sollte die Mindestpreisvorstellung genannt werden, um unrealistische Gebote von Schnäppchenjägern zu vermeiden.
Das Verfahren wird nicht den traditionellen, oft diskreten Verkauf ersetzen. Es bietet sich aber für Häuser oder Wohnungen an, die generell von der Lage, Größe und vom Preis her einen größeren Kundenkreis ansprechen. Besichtigungen durch alle Interessenten finden an einem festgelegten Termin statt. Vorteilhaft ist es daher, wenn die Immobilie unbewohnt ist.
Nicht zu vernachlässigen ist bei diesem Verfahren der Aufklärungs- und Beratungsaufwand. Bei der Besichtigung ist ein kompetenter Ansprechpartner, der Fragen spontan klärt und die Bedürfnisse der Interessenten erkennt, unersetzlich für die zielgerichtete, sichere Verkaufsabwicklung. Und bevor der Eigentümer sich entscheidet, sollte er sich unbedingt die Finanzierungdes Interessenten in geeigneter, seriöser Form nachweisen lassen.
Erst mit der notariellen Beurkundung eines (normalen) Kaufvertrages ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.



