Baulasten können die Nutzung eines Grundstückes einschränken. So kann z.B. Dritten das Recht zur Mitbenutzung von Grundstücksteilen eingeräumt worden sein. Gelegentlich wird einem Nachbarn gestattet, dichter als üblich an die eigene Grenze zu bauen, dies kann bei einer Neubebauung einen größeren Abstand des Hauses zum Nachbargrundstück zur Folge haben. Deshalb sollte sich jeder Käufer eines Baugrundstückes rechtzeitig hierüber informieren. Gewissenhafte Makler klären dies für ihre Kunden. Soll eine Baulast neu eingetragen werden, so sollte über Vorteile und Risiken unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden



