von Wilhelm Zimmermann in IMMOBILIEN SERVICE ZIMMERMANN
Nach der Freude, eine Immobilie geerbt zu haben, kommt die Überlegung: Wie gehe ich mit diesem Vermögen sinnvoll um? Sind Sie Alleinerbe und möchten nicht selbst einziehen, ist die Frage nach Verkauf oder Vermietung je nach Art der Immobilie unterschiedlich zu beantworten:
Haben Sie ein Grundstück geerbt, das Sie nicht selbst bebauen wollen, bietet sich der Verkauf an. Ein brach liegendes Grundstück bringt keine Rendite, und Verpachtung bringt nur selten das gewünschte Ergebnis. Mit dem Verkaufserlös könnten Sie z.B. - evtl. mit zusätzlichem Eigenkapital oder einem Bankkredit - eine verzinsliche Immobilie erwerben.
Bei einer Eigentumswohnung sollte je nach Lage und Zustand und insbesondere nach den langfristigen Mieterwartungen entschieden werden, ob sich die Rendite wirklich lohnt. Vorsicht: nicht alle Teile des Wohngeldes sind umlagefähige Betriebskosten! Insbesondere aufwendige Wohnanlagen rechnen sich selten in der Vermietung
Ein Einfamilienhaus ist wegen der minimalen Rendite nur im Ausnahmefall als Anlageobjekt geeignet. Nach einem Verkauf kann der Erlös fast immer gewinnbringender angelegt werden.
Bei einem Zinshaus (Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt) ist je nach Rendite und den persönlichen Wünschen zu ermitteln, ob Sie das Haus veräußern oder behalten möchten, selbst verwalten oder verwalten lassen. Gerade hier sind sorgfältige Beratungen mit fachlich fundierten Analysen unerlässlich.
Bei Erbengemeinschaften sind die Meinungen, wie verfahren werden soll und vor allem, was die Immobilie wert ist, oft sehr unterschiedlich. Hier ist der wichtigste Rat, sich im ersten Anlauf auf einen neutralen Fachmann zu einigen und mit ihm die eigenen Vorstellungen - und seien sie noch so unterschiedlich - ehrlich anzusprechen. Verhandlungserfahrene Makler wissen um diese Probleme und finden auch bei zerstrittenen Gemeinschaften allseits akzeptierte Lösungen. Wenn nicht spontan und mit voller Überzeugung alle Miterben ein Zinshaus für eine künftige Vermögensgemeinschaft unbedingt erhalten möchten, sollte auf jeden Fall verkauft werden. So kann jeder mit dem Erlös nach eigenen Vorstellungen verfahren.
Nur wenn Sie Geld verschenken möchten, sollten Sie den leidigen Weg mancher Erbengemeinschaften wählen: Nach langem Streit werden tausende Euro für mehrere Sachverständigengutachten bezahlt. Wegen der dann immer noch bestehenden Unstimmigkeit über den höchstmöglichen Verkaufspreis platzt schließlich einem Miterben der Kragen, und er beantragt bei Gericht die Versteigerung. Der Erlös wird zwangsläufig weit hinter dem zurückbleiben, was im freien Verkauf zu erzielen gewesen wäre. Außerdem ist bis dahin viel Zeit verflossen, was einen weiteren Zinsverlust bedeutet.
Ortsansässige Hausmakler bieten Ihnen mit ihren Marktkenntnissen Entscheidungsgrundlagen zu erzielbaren Miet- und Verkaufspreisen. Sie können Ihnen als neutrale Berater finanziell sinnvolle Lösungen vorschlagen. Rechtzeitiger Expertenrat kann erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen und manchen Konflikt verhindern bzw. ihn einvernehmlich lösen helfen. So ist die Freude über die Erbschaft größer und hält länger an.



