von Britta Zimmermann in IMMOBILIEN SERVICE ZIMMERMANN
Private Vermietung ist immer wieder ein Thema, bei dem es schnell zu Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und Mietern kommen kann. Sie fragen sich, wie Sie sich vor Streitigkeiten schützen können? Ein umfassender Mietvertrag mit rechtlich korrekten Regelungen ist die Basis für ein einvernehmliches und langfristiges Vertragsverhältnis. Was ist im Detail zu beachten?
Ein Mietvertrag sollte stets schriftlich geschlossen werden. So bestehen klare Vereinbarungen, die im Zweifel nachgelesen und, sofern erforderlich, bewiesen werden können. Es gibt unterschiedliche Standardformulare, die z.B. im Internet oder in Schreibwarenläden erhältlich sind. Vielfach wird der „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ (herausgegeben vom Grundeigentümer-Verband Hamburg) verwendet. Entscheidend ist, dass die Verträge fortlaufend von Rechtsanwälten auf Verständlichkeit und neueste Rechtsprechung hin überprüft und angepasst werden. Bei der Auswahl des richtigen Vordruckes ist neben der Aktualität auch darauf zu achten, dass alle relevanten Punkte, wie unter anderem Schönheitsreparaturen, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung und vieles mehr, rechtlich wirksam vorgesehen sind.
Für Besonderheiten, die sich speziell für eine Immobilie ergeben, können ergänzende Absprachen getroffen werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass der Mieter hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Unter Umständen kann ansonsten durch einen unwirksamen Zusatz auch die korrekte Vereinbarung, die im Formular zu dem entsprechenden Thema vorgesehen ist, nichtig werden.
Für eine klare Vertragsgrundlage sollten Betriebskosten, die nicht explizit in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, im Mietvertrag erwähnt werden, sodass sich der Mieter von vornherein hierauf einstellen kann. Das können z.B. die Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern, die Wartung einer Drainage oder das Reinigen von Dachrinnen bei Einfamilienhäusern sein. Auch ein Hinweis, dass sich der Mieter bei den Versorgern für z.B. Wasser und Strom selber anmeldet, kann Missverständnissen vorbeugen.
So kann durch rechtlich einwandfreie Regelungen Klarheit geschaffen werden. Dennoch sollte man sich auf das Wesentliche konzentrieren. Verhandlungsgeschick und Erfahrung sind hier gefragt. Da mögliche Fallsticke sehr vielfältig sein können, ist es sinnvoll, einen Fachmann zur Hilfe zu nehmen. Wenn Vermieter den richtigen Vertragspartner gefunden haben und alles richtig geregelt ist, können sie sich auf ein in der Regel angenehmes Mietverhältnis freuen.



